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GLOBAL ORGANIC TEXTILE STANDARD
ECOLOGY & SOCIAL RESPONSIBILITY

Nassveredelung: der vierte Verarbeitungsschritt

Bei der Nassveredelung wird das Trägermaterial, also der textile Untergrund, mit Farbstoffen und/oder Chemikalien behandelt. In der GOTS-Terminologie werden diese chemischen Hilfsstoffe als „Inputs“ bezeichnet. Dazu gehören das Schlichten bzw. Entschlichten, die Vorbehandlung, das Färben, der (Digital-)Druck und auch das Waschen. Die Herstellung von Vliesstoffen mithilfe der Wasserstrahlverfestigung zählt ebenso zur Nassveredelung.

Beim Schlichten werden natürliche oder chemische Inputs zum Verfestigen auf die Garne aufgetragen. Infolgedessen können sie den Belastungen während des Schär- und Webprozesses besser standhalten. Nach dem Weben werden die eingesetzten Schlichtechemikalien beim Entschlichten wieder aus den Geweben entfernt. Erst danach folgen Vorbehandlungsschritte wie Bleichen, Kochen, Waschen, Mercerisieren (Veredelungsverfahren vor allem für Baumwolle) und optisches Aufhellen. Mit ihnen wird das Aufsaugen der Farbe erleichtert bzw. der Weißgrad erhöht. Gleichzeitig wird das Substrat (in der Regel ein Gewebe oder Garn) für das Färben oder Drucken vorbereitet.

Mithilfe von Farbstoffen, Tinten oder Pigmenten wird das Substrat (der textile Untergrund) beim Färben und Drucken eingefärbt. Hierzu werden auch Hilfsmittel verwendet, um beispielsweise die gleichmäßige Aufnahme der Farbe zu verbessern.

Die Veredelung ist normalerweise der letzte Schritt in der Nassverarbeitung. Die Textilie soll danach besser aussehen, das Material strapazierfähiger bzw. weicher sein. Werden genähte Kleidungsstücke nach der Herstellung gewaschen, gilt dies beim GOTS auch als Veredelung.

Was wird bei der Vor-Ort-Inspektion des vierten Verarbeitungsschritts geprüft?

Ein nach dem GOTS-zertifizierter Betrieb muss beim vierten Verarbeitungsschritt nachweisen, dass

  • auch bei der Nassveredelung Bio-Garne, Stoffe und Kleidungsstücke getrennt voneinander gelagert und gekennzeichnet sind. Einmal mehr ist hier die Schulung und Sensibilisierung der Arbeiter:innen entscheidend.
  • er GOTS-zertifizierte Rohstoffe einkauft, Mengenprotokolle führt, Verschnitt und Mengenabgleich berücksichtigt und Transporte entsprechend dokumentiert.
  • chemische Zusatzstoffe genehmigt wurden, bevor sie für die Nassveredelung von GOTS-Produkten verwendet werden, da der Einsatz von Wasser und Chemikalien besondere Risiken birgt. Daher gelten hier sehr strenge Audit-Kriterien. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, wie chemische Zusatzstoffe genehmigt werden. 
  • bei der Schlichte mindestens 75 Prozent der Schlichtemittel natürlichen Ursprungs sind. Bei der Vorbehandlung darf die Wolle nicht mit Ammoniak bearbeitet bzw. chloriert werden. Erlaubt sind nur sauerstoffbasierte Bleichmittel wie Peroxid, Ozon etc.
  • beim Färben und Bedrucken von Stoffen keine allergenen oder (mutmaßlich) krebserregenden Farbstoffe verwendet werden. Auch schwermetallhaltige Farbstoffe sind untersagt. Um die Ausbeutung natürlicher Ressourcen zu vermeiden, dürfen auch keine natürlichen Farbstoffe und Hilfsmittel verwendet werden, die von einer auf der Roten Liste der IUCN aufgeführten und damit bedrohten Art stammen.
  • er beim Druck die Grenzwerte für Zusatzstoffe, die permanent adsorbierbare organische Halogenide (AOX) enthalten, einhält. Außerdem sind Druckverfahren mit aromatischen Lösungsmitteln, Phthalaten oder chlorierten Kunststoffen (z.B. PVC) verboten.
  • bei der Veredelung keine synthetischen Zusatzstoffe für bestimmte Behandlungen (antimikrobielle Ausrüstung, Beschichtung, Füllung, Versteifung, Lüstrieren, Mattierung und Beschwerung) verwendet werden. Veredelungsmethoden wie das Sandstrahlen, die als schädlich für die Arbeiter:innen gelten, sind ebenfalls verboten.

Abwasseraufbereitung von Nassverarbeitungsanlagen

Das Abwasser jeder Nassverarbeitungseinheit wird in einer internen oder externen Abwasseraufbereitungsanlage geklärt. Da die Gesetze weltweit variieren, gilt stets die strengste gesetzliche Anforderung: entweder das jeweilige lokale Gesetz oder die GOTS-Kriterien. Zu den relevanten Prüfwerten gehören neben dem pH-Wert, der Temperatur und dem organischen Gesamtgehalt auch der biologische Sauerstoffbedarf, der chemische Sauerstoffbedarf und die Farbentfernung. Der Umfang der erforderlichen Aufbereitung des Abwassers und des Schlamms hängt von der Art der verwendeten Chemikalien ab und wird von den zugelassenen Zertifizierern bewertet.

Einige Parameter der Inspektion lassen sich für alle Verarbeitungsschritte im Rahmen der GOTS-Zertifizierung gleichermaßen anwenden:

  • die sozialen Kriterien,
  • das ethische Geschäftsverhalten und
  • das Umweltmanagement.